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Im Immobilienrecht ist die
Mitwirkung des Notars sehr häufig erforderlich. Das Spektrum
reicht von Anträgen für die Bestellung oder Löschung eines
Rechts im Grundbuch über den Kauf einer Eigentumswohnung oder
eines Hauses bis zu Aufteilungen von Gebäuden in
Wohnungseigentum und umfangreichen Projektent-wicklungen im
Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich. Wir stehen unseren
Mandanten in allen Fällen zur Seite. Wir formulieren ihre
Wünsche, beraten sie zu etwaigen rechtlichen Risiken,
bringen ihre Erklärungen zur Durchführung, übernehmen einen
großen Teil der Korrespondenz mit Gerichten, Behörden,
Geldgebern usw., sind Treuhänder für alle Beteiligten und
sorgen möglichst reibungslos für die nötigen Eintragungen im
Grundbuch, die Rechtssicherheit
erzeugen.
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