Notariat
 
 
Immobilien
Im Immobilienrecht ist die Mitwirkung des Notars sehr häufig erforderlich. Das Spektrum reicht von Anträgen für die Bestellung oder Löschung eines Rechts im Grundbuch über den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses bis zu Aufteilungen von Gebäuden in Wohnungseigentum und umfangreichen Projektent-wicklungen im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich. Wir stehen unseren Mandanten in allen Fällen zur Seite. Wir formulieren ihre Wünsche, beraten sie zu etwaigen rechtlichen Risiken, bringen ihre Erklärungen zur Durchführung, übernehmen einen großen Teil der Korrespondenz mit Gerichten, Behörden, Geldgebern usw., sind Treuhänder für alle Beteiligten und sorgen möglichst reibungslos für die nötigen Eintragungen im Grundbuch, die Rechtssicherheit erzeugen.

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