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Notariat
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Ehe und Familie
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Im Bereich des Familienrechts hilft der Notar vor allem bei
Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Er klärt die Mandanten auf, für welche Fälle ein Ehevertrag sinnvoll ist und für welche Motive der Mandanten er nicht
erforderlich ist. Er nennt nach eingehender Beratung beider Ehegatten die gesetzliche Regelung, die für die Mandanten
und ihr Ehemodell ratsamen Varianten und Modifikationen und zeigt die durch die Gesetze und die Rechtsprechung
geschaffenen Grenzen der Vertragsfreiheit auf. Regelmäßig weist der Notar auf sinnvolle begleitende Maßnahmen wie
General- und Vorsorgevollmachten und erbrechtliche Erklärungen hin. Für konkrete Scheidungsfälle schafft er Urkunden,
die ein nerven- und zeitraubendes Scheidungsverfahren verkürzen und kostengünstiger werden lassen. Zugleich denkt
der Notar auch hier an Erklärungen zur Erbfolge.
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