Notariat
 

Ehe und Familie
Im Bereich des Familienrechts hilft der Notar vor allem bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Er klärt die Mandanten auf, für welche Fälle ein Ehevertrag sinnvoll ist und für welche Motive der Mandanten er nicht erforderlich ist. Er nennt nach eingehender Beratung beider Ehegatten die gesetzliche Regelung, die für die Mandanten und ihr Ehemodell ratsamen Varianten und Modifikationen und zeigt die durch die Gesetze und die Rechtsprechung geschaffenen Grenzen der Vertragsfreiheit auf. Regelmäßig weist der Notar auf sinnvolle begleitende Maßnahmen wie General- und Vorsorgevollmachten und erbrechtliche Erklärungen hin. Für konkrete Scheidungsfälle schafft er Urkunden, die ein nerven- und zeitraubendes Scheidungsverfahren verkürzen und kostengünstiger werden lassen. Zugleich denkt der Notar auch hier an Erklärungen zur Erbfolge.