Notariat
 
 

Erben und Vererben
Nach seriösen Schätzungen soll nur jeder Siebte bei seinem Tod ein Testament hinterlassen. Dieses kann selbstverständlich auch privatschriftlich errichtet werden. Allerdings sind solche Testamenten sehr vielen Fällen wegen nicht beachteter Formerfordernisse unwirksam oder mehrdeutig oder entsprechen nicht dem wirklichen Wunsch des Verstorbenen und führen zu Streit unter den Hinterbliebenen. Der Notar berät Sie hingegen ausführlich, nennt Ihnen die Konsequenzen Ihrer Wünsche und zeigt sinnvolle Alternativen auf. Er hilft Ihnen, wirksame und eindeutige Regelungen zu treffen. Daneben kennt er typischerweise problematische Bereiche wie das Pflichtteilsrecht, geschiedene Ehen, Beteiligungen an Unternehmen oder im Ausland belegenes Vermögen und weist Sie auf damit verbundene Risiken hin. Häufig sind auch gemeinsam mit einem Steuerberater steuerliche Folgen zu bedenken. Das kann zu einer umfassenden Nachlassplanung einschließlich so genannter vorweggenommener Erbfolge - also Übertragungen zu Lebzeiten - und sonstigen korrespondierenden Urkunden wie Pflichtteilsverzichten führen. Zudem muss der Notar bei Verfügungen von Todes wegen die Geschäfts- und Testierfähigkeit prüfen und das Ergebnis in die Urkunde aufnehmen. Daher werden notarielle Testamente deutlich seltener angegriffen. Überdies machen das notarielle Testament und der Erbvertrag in den meisten Fällen nach dem Erbfall einen Erbschein überflüssig; das spart dann wertvolle Zeit und Kosten.