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Notariat
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Erben und Vererben
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Nach seriösen Schätzungen soll nur jeder Siebte bei seinem Tod ein Testament hinterlassen.
Dieses kann selbstverständlich auch privatschriftlich errichtet werden. Allerdings sind solche
Testamenten sehr vielen Fällen wegen nicht beachteter Formerfordernisse unwirksam oder mehrdeutig
oder entsprechen nicht dem wirklichen Wunsch des Verstorbenen und führen zu Streit unter den
Hinterbliebenen. Der Notar berät Sie hingegen ausführlich, nennt Ihnen die Konsequenzen Ihrer
Wünsche und zeigt sinnvolle Alternativen auf. Er hilft Ihnen, wirksame und eindeutige Regelungen
zu treffen. Daneben kennt er typischerweise problematische Bereiche wie das Pflichtteilsrecht,
geschiedene Ehen, Beteiligungen an Unternehmen oder im Ausland belegenes Vermögen und weist Sie
auf damit verbundene Risiken hin. Häufig sind auch gemeinsam mit einem Steuerberater steuerliche
Folgen zu bedenken. Das kann zu einer umfassenden Nachlassplanung einschließlich so genannter
vorweggenommener Erbfolge - also Übertragungen zu Lebzeiten - und sonstigen korrespondierenden
Urkunden wie Pflichtteilsverzichten führen. Zudem muss der Notar bei Verfügungen von Todes wegen
die Geschäfts- und Testierfähigkeit prüfen und das Ergebnis in die Urkunde aufnehmen. Daher werden
notarielle Testamente deutlich seltener angegriffen. Überdies machen das notarielle Testament und
der Erbvertrag in den meisten Fällen nach dem Erbfall einen Erbschein überflüssig; das spart dann
wertvolle Zeit und Kosten. |
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